FALLBEISPIEL NR. 1 Abschaffung von Starkverschmutzerzuschlägen Eine kleine Brauerei bezahlte einen Zuschlag von 50 % auf die Abwassergebühr. Bei einem Abwasseranfall von ca. 15.000 m3 pro Jahr betrugen die Kosten für den Zuschlag jährlich 12.000 €.
Im Rahmen einer Satzungsänderung wurde zusätzlich ein Messschacht für die Ermittlung der Verschmutzungsparameter gefordert. Die Brauerei sollte die Kosten für die Analysen übernehmen.
Die Brauerei beauftragte in dieser Situation das Büro Abwasser König, Verhandlungen mit der Gemeinde aufzunehmen.
Einsparung von jährlich 12.000 € durch Abschaffung des Gebührenzuschlags! Gegenüber der Gemeinde wurde der Einfluss von organisch höher belastetem Abwasser auf den Betrieb der Kläranlage aufgezeigt. Dieses verbessert und stabilisiert die Stickstoff- und Phosphorelimination.
Aus diesem Grund konnte im vorliegenden Fall nachgewiesen werden, dass die Mehrkosten für die Reinigung von organisch hochbelastetem Abwasser zu vernachlässigen sind. Ein Ansatzpunkt für die Kalkulation eines Gebührenzuschlags ist somit nicht gegeben.
Gleichzeitig konnte nachgewiesen werden, dass der Betrieb durch den angewandten Frischwassermassstab zu hoch an den Kosten der Beseitigung des Niederschlagswassers beteiligt wird.
Aufgrund dieser Zusammenhänge konnte die Gemeinde überzeugt werden, auf den Gebührenzuschlag zu verzichten. Damit entfällt auch der Einbau des Messschachts und die Kostenübernahme für die Analysen zur Bestimmung der Zuschlagshöhe.
Neben den Kosten für den Zuschlag konnten somit auch erhebliche Aufwendungen für einen Messschacht und Abwasseranalysen eingespart werden.
In einem ähnlichen Fall konnte erreicht werden, dass sich der Zuschlag von
100 % auf 20 % reduzierte.
Die Verhandlung mit Gemeinden auf dem Gebiet der Gebühren- und Beitragserhebung ist unser Fachgebiet. Auf der Basis der technischen Zusammenhänge werden die Forderungen überprüft und Argumente zur Reduktion bzw. Abschaffung von Gebührenzuschlägen erarbeitet. Hierbei kann die Fachkenntnis der kommunalen Abwasserentsorgung effektiv für den Auftraggeber genutzt werden.