FALLBEISPIEL NR. 9 Direkteinleitung spart hohe Abwassergebühren Ein Betrieb der Nahrungsmittelbranche ist in einem Ort ohne Anschluss an eine Kläranlage ansässig. Die Abwassereinleitung erfolgt in eine von einem Abwasserzweckverband betriebene Teilkanalisation.
Die für diese Einleitung gezahlte Abwassergebühr in Höhe von 2,10 €/m3 deckt die Ausgaben des Abwasserzweckverbands für die Abwasserabgabe nicht.
Der Verband fordert deshalb eine Vorbehandlung des Abwassers. Dadurch kann die zu entrichtende Abwasserabgabe stark reduziert werden. Falls keine entsprechende Vorbehandlung erfolgt, werden drastische Strafen bzw. das Verbot der Einleitung angedroht.
Das Unternehmen beauftragte das Büro Abwasser König mit der Erarbeitung eines Lösungsvorschlages.
Direktenleitererlaubis konnte befristet erreicht werden – jährliche Gebührenersparnis in Höhe von 40.000 € Die Anforderungen des Abwasserverbands an den Betrieb bezüglich der Vorbehandlung waren so weitgehend, dass eine Reinigung bis auf Direkteinleiterqualität keine wesentlichen Mehrkosten verursacht. Durch die Direkteinleitung kann jedoch die Gebührenzahlung an den Abwasserverband entfallen.
Auf der Basis einer Konzeptstudie für die Abwasserreinigung wurde mit dem Abwasserverband und den zuständigen Behörden Verhandlungen über die Direkteinleitung aufgenommen.
Diese wurde befristet bis zum Anschluss an eine kommunale Kläranlage bzw. mindestens für 15 Jahre zugesagt. Voraussetzung hierfür war die Einreichung entsprechender Antragsunterlagen und eine enge Terminierung zur Realisierung der Anlage.
Auf der Basis dieses Verhandlungsergebnisses wurden entsprechende Angebote bei den Anlagenbaufirmen eingeholt und gewertet. Auf der Basis des wirtschaftlichsten Angebots wurden die Antragsunterlagen erstellt. Die endgültige Vergabe des Auftrags erfolgte erst nach der endgültigen Genehmigung des Projekts.
Die Ausnutzung der Verhandlungsposition gegenüber dem Abwasserverband und den Behörden ermöglicht die wirtschaftliche Lösung der Abwasserentsorgung. Abwasser König schaffte die nötigen Grundlagen dazu.